Erbrecht

Vor Eintritt des Erbfalles berate ich Sie als Erblasserüber die verschiedenen Möglichkeiten, den Übergang Ihres Vermögens entsprechend Ihren Vorstellungen durch Testament, Erbvertrag, etc. zu regeln.

Nach Eintritt des Erbfalles berate ich Sie als Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmerüber die Ihnen zustehenden Ansprüche und helfe Ihnen – gegebenenfalls auch vor Gericht – bei deren Durchsetzung.

Fragen Sie mich bitte gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das bedeutet für Sie Sicherheit und ist für mich selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit kann ich Ihnen außerdem sagen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.